Begleitetes Jugendwohnen
Für junge Frauen, die für ihre schulische oder berufliche Ausbildung ihren Heimatort verlassen und am neuen Wohnort ihren Alltag gestalten müssen. Vor allem für Minderjährige bietet sich auf diese Weise die Chance, außerhalb ihres Elternhauses kostengünstig zu wohnen und dabei nicht ganz auf sich allein gestellt zu sein.
Die sozialpädagogische Begleitung unterstützt beim Übergang von Schule und Beruf und beim Weg in die Verselbstständigung. Sie kann freiwillig und niedrigschwellig in Anspruch genommen werden. Durch Förderangebote und Beratung kann Benachteiligungen entgegengewirkt und die gesellschaftliche Integration verbessert werden.
- Das begleitete Jugendwohnen ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe (§13 Abs. 3 SGB VIII).
- Im Marienheim stehen insgesamt 126 Plätze für junge Frauen zwischen 15 und 27 Jahren zur Verfügung.
- Die Wohnheimkosten werden in der Regel selbst finanziert. Bei Bedarf kann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) über die Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.