Sozialpädagogische Einzelfallhilfe "Jugendwohnen plus"
Im Rahmen von Jugendwohnen plus haben einzelne junge Frauen die Möglichkeit, im trägereigenen begleiteten Jugendwohnen weitgehend selbständig zu leben und gleichzeitig durch eine zusätzliche sozialpädagogische Einzelfallhilfe gezielt mit Fachleistungsstunden unterstützt zu werden.
Das Angebot richtet sich an deutsche und ausländische junge Frauen, die im Verselbständigungsprozess sind und hierbei aufgrund ihrer persönlichen Problemlage, einer besonderen Lebenssituation bzw. sozialer Benachteiligung noch individuelle Hilfe, Unterstützung, Begleitung und Beratung benötigen.
Diese Hilfe kann bspw. junge Frauen unterstützen, die aus einer stationären Wohngruppe in das Marienheim ziehen oder vorher eine Erziehungsbeistandschaft im Heimatort hatten.
Nach Beendigung der sozialpädagogischen Einzelfallhilfe ist ein weiteres Wohnen im begleiteten Jugendwohnen in der Regel möglich.
- Die sozialpädagogische Einzelfallhilfe im Rahmen eines integrierten Einzelplatzes mit erhöhtem sozialpädagogischen Förderbedarf (Jugendwohnen plus) ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe (§ 13 Abs. 1 SGB VIII i.V.m. § 36 SGB VIII).
- Im Marienheim stehen insgesamt 5 integrierte Einzelplätze des Jugendwohnen plus für junge Frauen zur Verfügung.
- Die Aufnahme, Hilfeplanung und Durchführung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt. Das Angebot wird über Fachleistungsstunden abgerechnet.
- Die Wohnheimkosten werden in der Regel von den jungen Frauen selbst finanziert.
Für weitere Informationen senden wir Ihnen gerne unsere Leistungsbeschreibung zu und beantworten Ihre Fragen telefonisch.